Anmeldung für Event
Campus Cup Gäste Tickets
Ort: VFL Wellensiek
Zeitpunkt: 15.08.2026 16:00
Anmeldeschluss: 14.08.2026 20:00
Alle sind herzlich Willkommen:) (Ab 18 Jahren)
Datenschutzerklärung
Ich willige ein, dass der AStA der HSBI meine personenbezogenen Daten:
- Name
- E-Mail-Adresse
- Studiengang
zu den verschiedenen Zwecken wie der Organisation von Veranstaltungen sowie zum Versenden von veranstaltungsrelevanten E-Mails verwendet
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann, indem ich den AStA der HSBI per E-Mail asta@asta-hsbi.de meinen Widerruf gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten mitteile.
Der AStA der HSBI weist Sie darauf hin, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit haben (Art. 15-21 DS-GVO), sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen des AStA der HSBI Bielefeld
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen (z. B. Kultur-, Sport- und Gesellschaftsevents), die vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule Bielefeld (HSBI) ? nachfolgend ?Veranstalter? genannt ? durchgeführt werden. (2) Mit dem Erwerb eines Tickets, der Anmeldung oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der/die Teilnehmende diese AGB als verbindlich an.
§ 2 Anmeldung, Ticketkauf und Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen stellt noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. (2) Durch die Anmeldung oder den Kauf eines Tickets gibt der/die Teilnehmende ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung (z. B. Ticketübersendung per E-Mail) oder durch die Zulassung zur Veranstaltung zustande. (3) Tickets und Teilnahmeberechtigungen sind, sofern nicht anders angegeben, personalisiert und nicht ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters übertragbar.
§ 3 Ticketpreise, Rückgabeausschluss und Programmänderungen
(1) Ein Umtausch, eine Stornierung oder eine Rückerstattung von gekauften Tickets und Ticketpreisen bei Nichtteilnahme des/der Teilnehmenden (z. B. wegen Krankheit, Terminüberschneidungen oder sonstigen persönlichen Gründen) ist grundsätzlich ausgeschlossen. (2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. extreme Witterung, Erkrankung von Akteuren, behördliche Auflagen oder höhere Gewalt) abzusagen, zu verschieben oder das Programm anzupassen. (3) Im Falle einer kompletten und ersatzlosen Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Ticketpreise zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. für bereits gebuchte Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. (4) Bei einer zeitlichen Verschiebung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nur möglich, wenn die Teilnahme am neuen Termin nachweislich nicht zumutbar ist.
§ 4 Verhalten auf der Veranstaltung und Hausrecht
(1) Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. (2) Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes. (3) Personen, die den geordneten Ablauf der Veranstaltung stören, sich selbst oder andere gefährden oder gegen die guten Sitten verstoßen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§ 5 Haftungsbeschränkung
(1) Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (3) Für eingebrachte Gegenstände, Garderobe oder Wertgegenstände der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Bild- und Tonaufnahmen (Mediennutzung)
(1) Während der Veranstaltungen werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen (nachfolgend ?Bildmaterial?) angefertigt. (2) Das Bildmaterial dient Zwecken der Dokumentation, der Berichterstattung sowie der Öffentlichkeitsarbeit des AStA der HSBI. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf den offiziellen Websites der Hochschule und des AStA, in sozialen Medien (z. B. Instagram, Facebook), in Newslettern sowie in gedruckten Publikationen. (3) Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der/die Teilnehmende unwiderruflich und unentgeltlich in die Erstellung sowie die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzung und Veröffentlichung dieses Bildmaterials ein, auf dem er/sie zu sehen ist. (4) Der/die Teilnehmende ist sich bewusst, dass Aufnahmen im Internet weltweit abrufbar sind und eine Weiterverwendung durch Dritte nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. (5) Hinweis zum Widerspruch: Sollte ein/e Teilnehmende/r im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, ist dies dem Fotografen oder den Organisatoren vor Ort unverzüglich mitzuteilen. Nachträgliche Löschungsbitten bezüglich digitaler Veröffentlichungen sind schriftlich an den AStA zu richten.
§ 7 Datenschutz
(1) Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie gemäß § 6 für die Öffentlichkeitsarbeit verarbeitet. (2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung (z. B. bei Kooperationspartnern oder Dienstleistern der Veranstaltung) zwingend erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen und ideellen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.